Recht & Steuern
Steuerpflicht und Abgabetermin bei Arbeitnehmern PDF Drucken

Termin: 31.05.


Für die Abgabefrist gilt grundsätzlich Folgendes: Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31.05. des nächsten Jahres abgeben. Bis zu 10% Verspätungszuschlag. Wer diese Frist verpasst und zur Abgabe verpflichtet ist, sollte wissen, dass das Finanzamt nämlich vom 1. Tag an bereits Verspätungszuschläge erheben kann. Selbst dann, wenn eine Erstattung herauskommt! Und die Zuschläge haben es in sich: Erlaubt sind bis zu zehn Prozent der Steuerlast. Automatische Fristverlängerung Auf der sicheren Seite sind all jene, die einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit ihrer Steuererklärung beauftragen. Für sie gilt nicht der 31.05. als Stichtag, sondern der 31.12. Freiwillige Abgabe der Steuern 2006, 2007, 2008 und 2009 Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, aber abgeben möchte, da z.B. eine Steuererstattung erwartet wird, kann die Erklärung bis zu vier Jahre später einreichen.

Abgabe lohnt: 900 € durchschnittliche Erstattung

Als Trost für alle Steuerpflichtigen: Steuerpflicht bedeutet nicht automatisch auch Steuernachzahlung! Rund 900 € durchschnittlich erstattet der Fiskus laut Finanztest (06/09).


 

 

Die Autorin Barbara Braun ist Beratungsstellenleiterin des Lohnsteuerhilfevereins AKTUELL Lohnsteuerhilfeverein e. V. in Bargteheide und ist unter 04532 26 73 70 bzw. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zu erreichen.